
BMW F 800 R
"Schwere" Krafträder (Zweiräder,
auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Mindestalter: 20 - 24 Jahre (siehe oben)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theoretische und praktische Ausbildung:
Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 x 90 Minuten |
6 x 90 Minuten |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 x 90 Minuten |
4 x 90 Minuten |
Gesamt |
16 x 90 Minuten |
10 x 90 Minuten |
Praktische Ausbildung -
Mindestumfang der Sonderfahrten |
Ohne Vorbesitz
der Klasse A1 |
Mit Vorbesitz
der Klasse A1 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 x 45 Minuten |
3 x 45 Minuten |
Schulung auf Autobahnen |
4 x 45 Minuten |
2 x 45 Minuten |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 x 45 Minuten |
1 x 45 Minuten |
Gesamt |
12 x 45 Minuten |
6 x 45 Minuten |
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