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Klasse A unbeschränkt
Schwere Krafträder


BMW F 800 R

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 20 - 24 Jahre (siehe oben)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

 

Theoretische und praktische Ausbildung:

Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts 
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 12 x 90 Minuten 6 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht 4 x 90 Minuten 4 x 90 Minuten
Gesamt 16 x 90 Minuten 10 x 90 Minuten

 

Praktische Ausbildung -
Mindestumfang der Sonderfahrten
Ohne Vorbesitz
der Klasse A1
Mit Vorbesitz
der Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 x 45 Minuten 3 x 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen 4 x 45 Minuten 2 x 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 x 45 Minuten 1 x 45 Minuten
Gesamt 12 x 45 Minuten 6 x 45 Minuten

 

 

 

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