
Roller 50ccm³
Mit
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h, sofern sie vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren
Theoretische und praktische Ausbildung:
Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz der
Klasse L |
Grundunterricht |
12 x 90 Minuten |
6 x 90 Minuten |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 x 90 Minuten |
2 x 90 Minuten |
Gesamt |
14 x 90 Minuten |
8 x 90 Minuten |
Praktische Ausbildung -
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
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