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Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Mokick, Moped)


Roller 50ccm³

Mit

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h, sofern sie vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind


Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren

Theoretische und praktische Ausbildung:

Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts 
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz der
Klasse L
Grundunterricht 12 x 90 Minuten 6 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht 2 x 90 Minuten 2 x 90 Minuten
Gesamt 14 x 90 Minuten 8 x 90 Minuten

 

Praktische Ausbildung -
Grundausbildung - keine Sonderfahrten

 

 

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