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Klasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurförderzeuge


a) Zugmaschinen bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren

Theoretische und praktische Ausbildung:

Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts 
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
Grundunterricht 12 x 90 Minuten 6 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht 2 x 90 Minuten 2 x 90 Minuten
Gesamt 14 x 90 Minuten 8 x 90 Minuten



Praktische Ausbildung -
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

 

 

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