| a) Zugmaschinen bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
 b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
 
 Mindestalter: 16
 Geltungsdauer: ohne Befristung
 Vorbesitz erforderlich: NEIN
 Beinhaltet Klasse: Keine weiteren
 
 
 Theoretische und praktische Ausbildung: 
                  
                    | Theoretische Ausbildung - Mindestumfang des Theorieunterrichts
 | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
 | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
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                    | Grundunterricht | 12 x 90 Minuten | 6 x 90 Minuten |  
                    | Klassenspezifischer Unterricht | 2 x 90 Minuten | 2 x 90 Minuten |  
                    | Gesamt | 14 x 90 Minuten | 8 x 90 Minuten |  
 Praktische Ausbildung -
 keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
 
 
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