a) Zugmaschinen bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren
Theoretische und praktische Ausbildung:
Theoretische Ausbildung -
Mindestumfang des Theorieunterrichts |
Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 x 90 Minuten |
6 x 90 Minuten |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 x 90 Minuten |
2 x 90 Minuten |
Gesamt |
14 x 90 Minuten |
8 x 90 Minuten |
Praktische Ausbildung -
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
|